AGB

AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen

Präambel: Veranstalter Als Veranstalter tritt das Einzelunternehmen
Canyoning Grenzenlos, Inhaber Eric Schächtele, Sonderdorf 17, 87538
Sonthofen auf.
1. Abschluss eines Vertrages Mit der Anmeldung bietet der Anmelder dem
Veranstalter den Abschluss eines Vertrages verbindlich an. Die Anmeldung
kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden. Sie
erfolgt für den Anmelder und auch für alle in der Anmeldung mit angeführten
Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen der Anmelder, wie für seine
eigenen Verpflichtungen einsteht. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch
den Veranstalter zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form.
2. Bezahlung Der Rechnungsbetrag sollte bis 2 Wochen vor, jedoch
spätestens bei Tourbeginn beglichen sein (Einzahlungsbeleg). Der Kunde
kann frei zwischen Überweisung 2 Wochen vor Beginn der geplanten Aktion
oder Barzahlung Vorort am vereinbarten Tourentag wählen.
3. Leistungen Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus
der Leistungsbeschreibung im Prospekt bzw. Internet und aus den hierauf
bezugnehmenden Angaben in der Buchungsbestätigung. Die in dem
Prospekt /Internet und Preisliste enthaltenen Angaben sind für den
Veranstalter bindend.
4. Leistungs- und Preisänderungen Anforderungen oder Abweichungen
einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrags, die nach
Vertragsabschluss notwendig werden und die vom Veranstalter nicht wider
Trau und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die
änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den
Gesamtzuschnitt der gebuchten Veranstaltung nicht beeinträchtigen. Evtl.
Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten
Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
5. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchungen, Ersatzperson
5.1 Rücktritt durch den Kunden Der Teilnehmer kann jederzeit vor Beginn
der Veranstaltung von der Veranstaltung zurücktreten. Maßgeblich ist der
Zugang der Rücktrittserklärung beim Veranstalter. Wir empfehlen den
Rücktritt schriftlich zu erklären. Tritt der Teilnehmer vom Vertrag zurück oder
nimmt er an der Veranstaltung nicht teil, kann der Veranstalter Ersatz für die
getroffenen Vorkehrungen und Aufwendungen verlangen. Bei der
Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und
gewöhnlich anderweitige Verwendungen der Leistungen des Veranstalters
zu berücksichtigen. Der Veranstalter kann diesen Ersatzanspruch unter
Berücksichtigung der nachstehenden Gliederung nach der Nähe des
Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Beginn der

Veranstaltung. Bei Rücktritt • bis vier Wochen vor Tourbeginn wird eine
Bearbeitungsgebühr von 10% einbehalten, • bei Abmeldung bis 14 Tagen
25% • und bis 2 Tage vor der Tour 50%. • Bei Nichterscheinen sind 100%
Stornogebühren zu zahlen.
Rücktrittsgebühren sind auch dann zu zahlen, wenn sich ein Teilnehmer
nicht rechtzeitig zu den in der Buchungsbestätigung bekannt gegebenen
Zeiten am jeweiligen Veranstaltungs- oder Abfahrtsort einfindet. Dies gilt
auch, wenn die Veranstaltung wegen Fehlens von Dokumenten, wie z.B.
Reisepass, nicht angetreten wird.
5.2 Umbuchungen Für Umbuchungen behalten wir uns die Berechnung von
Mehrkosten vor, sofern diese durch die Umbuchung entstehen.
5.3 Ersatzteilnehmer Bis zum Veranstaltungsbeginn kann sich der Kunde
durch einen Dritten vertreten lassen, sofern dieser den Anforderungen der
jeweiligen Veranstaltung entspricht. Vertragspartner bleibt der ursprünglich
Angemeldete, dem Ersatzteilnehmer werden alle Rechte und Pflichten aus
dem Vertrag eingeräumt. Vertragspartner und Ersatzteilnehmer haften als
Gesamtschuldner für den Veranstaltungspreis und eventuell anfallende
Mehrkosten, sofern sie auf die Ersatzperson zurückzuführen sind.
5.4 Vorzeitiger Abbruch durch den Kunden Falls ein Teilnehmer eine
Veranstaltung vorzeitig beendet oder beenden muss, gehen die dadurch
entstandenen Mehrkosten zu seinen Lasten.
6. Rücktritt und Kündigung durch den Veranstalter In folgenden Fällen kann
der Veranstalter vor Beginn der Veranstaltung vom Vertrag zurücktreten oder
nach Beginn der Veranstaltung den Vertrag kündigen:
6.1 Ohne Einhaltung einer Frist Die Teilnahme an Veranstaltungen unter
Alkohol- oder Drogeneinfluss berechtigt den Veranstalter zur umgehenden
Vertragsauflösung. Dies betrifft auf unseren Touren auch das Missachten der
Anweisungen unserer Trainer und Guides. Der Vertragspartner hat in den
geschilderten Fällen der Vertragsauflösung keinen Anspruch auf
Rückerstattung des geleisteten Entgelts. Vor Veranstaltungsbeginn kann der
außerdem Vertrag gekündigt werden, falls der Kunde sich mit seiner Zahlung
der Vergütung in Verzug befindet oder der Veranstalter Kenntnis von
wichtigen, in der Person des Teilnehmers liegenden Gründen, die eine
nachhaltige Störung der Sicherheit der Veranstaltung oder der Veranstaltung
als solche befürchten lassen erhält. Sollte das Wetter eine sichere
Durchführung der Veranstaltung nicht erwarten lassen, kann der Veranstalter
ohne Einhaltung einer Frist vom Vertrag zurücktreten. Die Vertragspflichten
bleiben jedoch bestehen und werden bei einer anderen Veranstaltung des
Veranstalters oder einem Ersatztermin erfüllt.

6.2 Bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn Bis 7 Tage vor
Veranstaltungsbeginn kann der Veranstalter von dem Vertrag zurücktreten,
wenn die im Prospekt/Internet oder in sonstigen Unterlagen die
Vertragsbestandteile geworden sind, festgelegte Mindestteilnehmerzahl nicht
erreicht wurde. Bereits gezahlte Preise werden in voller Höhe
zurückerstattet. Darüber hinausgehende Aufwendungen wie z.B. Impfungen
oder Visa werden wir nicht übernehmen. Unsere Mindestteilnehmerzahl
beträgt grundsätzlich 4 Personen.
7. Beschränkung der Haftung Die Teilnahme an den Touren erfolgt für die
Teilnehmer AUF EIGENE GEFAHR. Der Veranstalter haftet im Rahmen
seiner Haftpflichtversicherung mit der dort ausgewiesenen
Grundversicherungssumme. Darüber hinaus gehende Schadensersatz- und
Haftungsansprüche gegenüber dem Veranstalter sind somit ausgeschlossen.
Der Veranstalter verpflichtet sich für die ordnungsgemäße Pflege und
Instandhaltung der Ausrüstungsgegenstände stets Sorge zu tragen. Für
Zwischenfälle, die auf unzureichende körperliche Voraussetzungen seitens
der Teilnehmer zurückzuführen sind, auf die der Veranstalter vor der Tour
nicht ausdrücklich hingewiesen wurde kann keine Haftung übernommen
werden. Unsere Haftung für Sachschäden beschränkt sich auf grobe
Fahrlässigkeit und Vorsatz. Zu Beachten ist in diesem Zusammenhang
Punkt 8!
8. Erhöhtes Risiko im Outdoorsport Alle Veranstaltungen und Kurse werden
von uns gewissenhaft vorbereitet. Wir können aber keine Garantie für
subjektiv vorgestellte Veranstaltungserfolge geben. Die angebotenen
Veranstaltungen haben Abenteuer-, Sport- oder/und Erlebnischarakter.
Daran sollten alle Teilnehmer vor der Buchung denken und mit diesem
Bewusstsein teilnehmen. Bei sämtlichen Kursen, Führungen und
Veranstaltungen ist zu beachten, dass gerade im Outdoorsport ein erhöhtes
Verletzungsrisiko besteht (Absturzgefahr, Lawinen, Steinschlag,
Kälteschäden, Wettersturz, Hochwasser, Ertrinken, eventueller Tod etc.) das
auch durch umsichtige und fürsorgliche Betreuung durch unsere Führer und
Trainer nicht vollkommen reduziert und ausgeschlossen werden kann. Auch
ist zu beachten, dass im alpinen Gelände, vor allem in abgelegenen
Regionen, aufgrund technischer und logistischer Schwierigkeiten nur in sehr
eingeschränkten Umfang Rettungs- und/oder medizinische
Behandlungsmöglichkeiten gegeben sein können, so dass auch kleinere
Verletzungen oder Zwischenfälle schwerwiegende Folgen haben können.
Hier wird von jedem Teilnehmer ein gewisses Maß an Eigenverantwortung,
Teamgeist, Belastbarkeit und Umsichtigkeit, sowie ein erhöhtes Maß an
Risikobereitschaft vorausgesetzt. Im Hinblick auf diese Risiken geschieht die
Teilnahme AUF EIGENE GEFAHR. Dies gilt insbesondere für Risiken, die
vom Veranstalter nicht vorhersehbar sind. Eine Haftung für Schäden aller

Art, die mit dem Charakter einer solchen Veranstaltung in Zusammenhang
stehen, besteht nicht. Sollten Fragen zum Gefahren- oder Risikopotential
einer Veranstaltung auftreten, so setzen Sie sich bitte vor Vertragsabschluss
mit uns in Verbindung.
9. Mitwirkungspflichten des Teilnehmers Der Teilnehmer ist verpflichtet, bei
aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen
Bestimmungen mitzuwirken, evtl. Schäden zu vermeiden oder gering zu
halten. Der Teilnehmer ist insbesondere verpflichtet seine Beanstandungen
unverzüglich dem Veranstaltungsleiter zu Kenntnis zu geben. Unterlässt es
der Teilnehmer schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch
auf Minderung nicht ein.
10. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung Etwaige Ansprüche aus
dem Vertrag müssen binnen eines Monats nach vertraglichem
Veranstaltungsende bei dem Veranstalter geltend gemacht werden.
Ansprüche aus dem Vertrag verjähren grundsätzlich 6 Monate nach dem
vertraglichen Ende der Veranstaltung. Ansprüche aus unerlaubter Handlung
binnen 3 Jahren nach dem vertraglichen Ende der Veranstaltung.
11. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände Wird die
Veranstaltung in Folge von höherer Gewalt (z.B. Krieg, innere Unruhen,
Naturkatastrophen, hoheitsrechtliche Anordnung z.B. Fahrverbot) erheblich
erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Veranstalter,
als auch der Teilnehmer den Vertrag kündigen.
12. Behördliche Vorschriften Der Teilnehmer ist für die Einhaltung aller für
die Durchführung der Veranstaltung wichtigen Vorschriften selbst
verantwortlich. Alle Nachteile die auf der Nichtbefolgung dieser Vorschriften
erwachsen, gehen zu seinen Lasten, es sei denn, wenn die durch eine
schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation des Veranstalters bedingt sind.
13. Sonstiges
13.1 Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften Der
Teilnehmer ist für die Einhaltung der oben genannten Vorschriften selbst
verantwortlich. Alle Nachteile aus der Nichtbefolgung gehen zu seinen
Lasten. Anfallende Kosten für Impfungen, Visa etc. werden vom Teilnehmer
selbst getragen.
13.2 Versicherungsschutz Wir empfehlen den Abschluss einer
Reiserücktritt-, Unfall-, Kranken-, Haftpflicht-, Berge- und
Gepäckversicherung.

13.3 Datenschutz Alle personenbezogenen Daten, die wir auf der Website
erheben, speichern wir nur, sofern dies für die Aufrechterhaltung der
entsprechenden Funktionen notwendig ist (z.B. bei Buchung). Eine
Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt grundsätzlich nur, wenn dies
unmittelbar erforderlich ist. Die Weitergabe von Name, E-Mail und
Telefonnummer zur Bildung von Fahrgemeinschaften ist ohne Nachfrage
zulässig. Tourfotos dürfen wir uneingeschränkt nutzen. Sollte sich ein
Teilnehmer vor Veranstaltungsbeginn gegen die Nutzung der Tourfotos
verwehren, dürfen Fotos, die diesen Teilnehmer abbilden nicht genutzt
werden.
13.4 Haftungsausschluss zur Internetpräsenz Es kann keine Garantie für
absolute Fehlerfreiheit sowie inhaltliche Richtigkeit übernommen werden. Bei
Folgen jeglicher Art aus inhaltlichen Fehlangaben wird keinerlei Haftung
übernommen.
14. Nebenabreden Nebenabreden, änderungen und/oder Ergänzungen des
Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
15. Leistungs- und Erfüllungsort, Allgemeines Leistungs- und Erfüllungsort ist
der Sitz des Veranstalters. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat
nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Gleiches gilt
bezüglich vorstehender Vereinbarungen. Canyoning Grenzenlos, Sonderdorf
17, 87538 Bolsterlang

Widerrufsbelehrung für Waren Widerrufsrecht Sie haben das Recht, binnen
vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die
Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von
Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz
genommen haben bzw. hat. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie
uns ( Canyoning Grenzenlos, Sonderdorf 17, 87538 Bolsterlang, Tel.:
01729290021, E-Mail: info@canyoning-grenzenlos.de ) mittels einer
eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail)
über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur
Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die
Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen
alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der
Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus
ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene,
günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens
binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung
über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese

Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der
ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde
ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen
dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung
verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den
Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je
nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist. Sie haben die Waren
unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem
Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns
zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die
Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die
unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Sie müssen für einen
etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust
auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und
Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen
zurückzuführen ist.